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   LSG Berlin-Brandenburg, 20.05.2015 - L 18 AL 46/14   

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LSG Berlin-Brandenburg, 20.05.2015 - L 18 AL 46/14 (https://dejure.org/2015,68126)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 20.05.2015 - L 18 AL 46/14 (https://dejure.org/2015,68126)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 20. Mai 2015 - L 18 AL 46/14 (https://dejure.org/2015,68126)
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  • BSG, 20.10.2010 - B 13 R 63/10 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.05.2015 - L 18 AL 46/14
    Dies gilt nur dann nicht, wenn eine Abweisung als unzulässig erfolgt, weil der Rechtsweg zu den Sozialgerichten nicht eröffnet ist (vgl. BSG, Beschluss vom 20. Oktober 2010 - B 13 R 63/10 R -, juris; BayLSG, Urteil vom 30. September 2013 - L 1 SV 2/12 -, juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 06.12.2011 - L 5 AS 2040/11

    Dienstaufsichtsbeschwerde; Rechtsweg; Streitigkeit öffentlich-rechtlicher Art;

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.05.2015 - L 18 AL 46/14
    Es kann offen bleiben, ob der Rechtsweg zu den Sozialgerichten für das auf Bescheidung einer DAB in Form eines Verwaltungsaktes gerichtete Begehren des Klägers eröffnet war oder ob dieses Begehren gemäß § 40 Abs. 1 Satz 1 Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO - vor den Verwaltungsgerichten zu verfolgen gewesen wäre (vgl. zum Rechtsweg bei DAB: LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 6. Dezember 2011 - L 5 AS 2040/11 B -, juris).
  • LSG Bayern, 30.09.2013 - L 1 SV 2/12

    Voraussetzung für die Inanspruchnahme gerichtlichen Rechtsschutzes in Bezug auf

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.05.2015 - L 18 AL 46/14
    Dies gilt nur dann nicht, wenn eine Abweisung als unzulässig erfolgt, weil der Rechtsweg zu den Sozialgerichten nicht eröffnet ist (vgl. BSG, Beschluss vom 20. Oktober 2010 - B 13 R 63/10 R -, juris; BayLSG, Urteil vom 30. September 2013 - L 1 SV 2/12 -, juris).
  • VG Halle, 11.03.2004 - 1 A 259/03
    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.05.2015 - L 18 AL 46/14
    Die auf DAB ergehenden "Petitionsbescheide" stellen nur die tatsächliche Erfüllung der Verpflichtung nach Art. 17 Grundgesetz dar (vgl. VG Halle, Urteil vom 11. März 2004 - 1 A 259/03 -, juris) dar.
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